Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die folgenden Teilnahmebedingungen für die hr3-Programmaktion „Weihnachtsträume werden wahr! Mit Tobi und Tanja nach Disneyland® Paris“ ab dem 08.11.2022 akzeptiert:

1. Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

2. Spielgestaltung: Alle interessierten Hörer*innen melden sich über das Teilnahmeformular auf www.hr3.de für die Aktion „Weihnachtsträume werden wahr! Mit Tobi und Tanja nach Disneyland® Paris“ an. Sobald die Moderator*innen der „hr3 Morningshow“ innerhalb ihrer Sendung (montags bis freitags von 5 bis 11 Uhr) den vollen Namen eines/r Teilnehmenden verkünden, hat diese/r drei Songtitel lang Zeit, sich unter 0800 – 33 33 307 bei der hr3 Studio Hotline zu melden. Gelingt dem/der Teilnehmenden dies, er/sie wird ins Studio gestellt und kann die Frage der Moderator*innen „Kommst du mit uns nach Disneyland Paris?“ deutlich mit „Ja!“ beantworten, gewinnt er/sie.

Die Gewinner*innen werden von einer hr3-Jury anhand redaktioneller Parameter ermittelt. Die Moderator*innen haben auf diese Entscheidung keinen Einfluss.

3. Der Gewinn beinhaltet

• eine dreitägige Reise für den/die Gewinner*in und seine/ihre Begleitperson/en mit Tobi & Tanja, den Moderatoren der hr3 Morningshow, und weiteren Gewinner*innen nach Disneyland® Paris inklusive Transfer (Hinfahrt am 23.05.2023, Rückfahrt am 25.05.2023).

• 2 Übernachtungen in einem Zimmer im „Disney Hotel New York – The Art of Marvel” inklusive Halbpension für den/die Gewinner*in und dessen/deren Begleitperson/en. Die Halbpension beinhaltet Frühstück und einen Voucher pro Person und Tag für ein Mittag- oder Abendessen in einem der zu Disneyland® Paris gehörenden Restaurants vor Ort. Sonstige Verpflegung ist nicht im Gewinn enthalten. Hotel-Nebenkosten wie Minibar, Zimmerservice, Pay-TV, Telefon, etc. werden ebenfalls nicht übernommen.

• je ein 3-Tages-Eintrittsticket für den „Disneyland Park“ sowie den „Walt Disney Studios Park“ für den/die Gewinner*in und seine/ihre Begleitperson/en für die Zeit vom 23.05. – 25.05.2023.

Das dem/der Gewinner*in von Disneyland® Paris zur Verfügung gestellte Zimmer kann mit 1 bis 4 Personen belegt werden. Diese müssen hr3 Strategie & Entwicklung bereits beim Ausfüllen des Teilnahmeformulars mitgeteilt werden.

4. Der/die Gewinner*in und seine/ihre Begleitperson/en müssen sicherstellen, dass sie über einen noch für mindestens sechs Monate gültigen Personalausweis oder Reisepass (ab Reisedatum) verfügen und – falls notwendig (nicht-EU-Bürger*in) – ein gültiges Visum besitzen. Sollte ein Visum erforderlich sein, so ist dies selbst und auf

eigene Kosten zu besorgen. Der/die Gewinner*in und seine/ihre Begleitperson/en sind für ihre Reiseversicherung und Eintrittsformalitäten selbst verantwortlich. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auf eigene Kosten ist zu empfehlen.

5. hr3 Strategie & Entwicklung sendet Reiseinformationen vor Antritt der Reise an den/die jeweilige/n Gewinner*in. Die Übergabe der Reisedokumente erfolgt persönlich am zuvor vereinbarten Treffpunkt spätestens 30 Minuten vor Abfahrt.

6. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage muss jede/r Teilnehmer*in sicherstellen, dass er/sie zum Abreisetag und während der Dauer des gesamten Aufenthaltes alle Voraussetzungen erfüllt, um gemäß der jeweils aktuell vor Ort geltenden Corona-Bestimmungen in Frankreich einreisen, Disneyland® Paris und alle damit zusammenhängenden Attraktionen betreten und an allen die Reise betreffenden Aktivitäten teilnehmen zu dürfen. Zudem hat sich jede/r Teilnehmer*in eigenständig über die bei Ankunft und während der Dauer der Reise vor Ort sowie die bei der Einreise zurück nach Deutschland geltenden Corona-Bestimmungen zu informieren, sich dementsprechend vorzubereiten und zu verhalten. Dies schließt die entsprechenden Transfers etc. mit ein.

Jede/r Teilnehmer*in verpflichtet sich, unabhängig vom persönlichen Impfstatus vor Reiseantritt eigenständig einen offiziellen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und ist auf eigene Kosten durchzuführen. Das Vorliegen eines negativen Test-Ergebnisses ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Reise und wird vor Reiseantritt durch die betreuenden Mitarbeiter von hr3 Strategie & Entwicklung kontrolliert. Sollte sich die Coronalage zum Zeitpunkt der Abreise verschärft haben, kann hr3 Strategie und Entwicklung stattdessen auf der Durchführung eines PCR-Tests bestehen. Auch dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und ist auf eigene Kosten durchzuführen.

7. Die Gewinne werden den Gewinner*innen von Dritten (Preisspender Disneyland® Paris und ADAC Reisebüros), nicht vom Hessischen Rundfunk bereitgestellt. Der Hessische Rundfunk ist nicht Reiseveranstalter oder -vermittler.

Der Hessische Rundfunk übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Gewinns und haftet den Gewinnern und deren Begleitung/en nicht auf Erfüllung sowie für mögliche Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch die Teilnahme an der Reise entstehen können sowie für etwaige Reisemängel. Die Gewinner*innen und deren Begleitung/en nehmen an den Reisen auf eigene Gefahr teil.

8. Die Gewinner*innen und ihre Begleitungen können ihren Gewinn nur vom 23.05. bis 25.05.2023 zu den von hr3 Strategie & Entwicklung mitgeteilten Abfahrts- und Ankunftszeiten in Anspruch nehmen. Der Gewinn kann zu keiner anderen Zeit eingelöst werden.

9. Der Gewinn ist nur gültig, wenn hr3 Strategie & Entwicklung diese vom/von der Gewinner*in unterschriebenen allgemeinen Teilnahmebedingungen vorliegen. Mit der Unterschrift des/der Gewinner*in gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen auch für die Begleitpersonen als akzeptiert.

10. Der Gewinn verfällt, wenn der/die Gewinner*in die Reise nicht antreten kann. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung in Sachwerten des Gewinns sowie die Übertragung des Gewinns auf eine andere Person sind nicht möglich. Sollte ein/eine Gewinner*in nicht reisen können, sind eventuell anfallende Gebühren vom/von der Gewinner*in zu tragen.

11. Falls die Reise durch unvorhersehbare Umstände (z.B. Entwicklungen der Corona-Pandemie) in der Zeit vom 23.05. bis 25.05.2023 nicht stattfinden kann, wird versucht, einen neuen Termin zu finden. Sollte auch dies nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung oder eine Auszahlung in Sachwerten des Gewinns. Gleiches gilt für alle innerhalb des Aktionszeitraums im Programm von hr3 vorgestellten Events, Shows, Attraktionen oder für die Reise vorgesehenen Programmpunkte, die von Disneyland Paris jederzeit geändert, verschoben, abgesagt oder geschlossen werden können.

12. Eine nur vermittelte Teilnahme am Gewinnspiel unter Einsatz von Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen ist ausgeschlossen. Da diese die Plattform des Hessischen Rundfunks stark behindern, behält sich der Hessische Rundfunk die Möglichkeit einer Sperre gegen solche Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen vor.

13. Wurde der/die Gewinnende im Wege eines Online-Votings ermittelt, ist der Gewinn ungültig, sofern sich später herausstellt, dass das Ergebnis des Votings auf einer Manipulation des Voting-Verfahrens beruht.

14. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen einverstanden, dass der hr die von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke und für die Dauer der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet. Der hr wird diese Daten vertraulich behandeln und nicht unberechtigt an Dritte weitergeben oder für Werbezecke nutzen. In diesem Gewinnspiel werden die Daten der Gewinner*innen an die Gewinnstifter Disneyland® Paris und ADAC Reisebüros zur Abwicklung des Gewinns weitergegeben.

Die Einwilligung zu der vorstehenden Datenverarbeitung kann jederzeit durch die Teilnehmer*innen widerrufen werden. Sie können außerdem die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten verlangen. Darüber hinaus steht ihnen das Recht auf Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des hr, die unter https://www.hr.de/datenschutz/index.html eingesehen werden können. Darin enthalten sind sämtliche Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Den/die Datenschutzbeauftragten des hr erreichen die Teilnehmer*innen unter datenschutz@hr.de.

15. Der Hessische Rundfunk verpflichtet sich, im Hinblick auf die gespeicherten Daten aller Teilnehmer*innen die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

16. Die Gewinner*innen können in den Online-Angeboten, in Print, im Fernsehen und Hörfunk mit Bild und Ton –jeweils mit vollem Namen und Wohnort – veröffentlicht werden. Die Gewinner*innen erklären sich damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton- und Bildmaterial im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet, ausgestrahlt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Der hr ist berechtigt, die ihm übertragenen Rechte ganz oder teilweise zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel auch auf Dritte (insbesondere andere Medienunternehmen und die Gewinnstifter Disneyland® Paris und ADAC Reisebüros selbst) zu übertragen.

16. a) Gleiches gilt für Ton- und Bildmaterial, das durch die Gewinnstifter Disneyland® Paris und ADAC Reisebüros während der gemeinsamen Reise vom 23.05. bis 25.05.2023 vor Ort aufgenommen und auf deren eigenen Kanälen bzw. deren Onlineangebot veröffentlicht wird.

17. Mitarbeiter*innen des Hessischen Rundfunks, deren Angehörige, die am Gewinnspiel beteiligten Preisstifter*innen und deren jeweilige Angehörige sowie alle mit der Durchführung der Aktion beschäftigten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Angehörige in diesem Sinne sind Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Eltern, Kinder und Enkelkinder des/der Mitarbeiters*in bzw. der vorgenannten Partner*innen, Geschwister des/der Mitarbeiters*in bzw. der vorgenannten Partner*innen und Ehegatten, Kinder und Eltern der Geschwister.

18. hr3 Strategie & Entwicklung behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern.

19. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.