Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die folgenden Teilnahmebedingungen für die Aktion "hr3 zahlt deine Nebenkosten – Jeden Morgen 1.000 €" akzeptiert:

1. Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

2. Der Gewinn beinhaltet

  • eine Unterstützung in Höhe von 1.000 € zur Zahlung der Nebenkosten o.ä.

Spielgestaltung: Alle interessierten Hörer*innen melden sich über das Teilnahmeformular auf www.hr3.de für die Aktion "hr3 zahlt deine Nebenkosten – Jeden Morgen 1.000 €" an und beschreiben innerhalb des Teilnahmeformulars, warum sie die € 1.000,- dringend benötigen. Sobald die Moderator*innen der "hr3 Morningshow" eine/n Teilnehmer*in aus dem Studio heraus anrufen und den Gewinn am Telefon verkünden, gewinnt diese/r.

3. Die Gewinner*innen werden von einer hr3-Jury anhand redaktioneller Parameter ermittelt. Die Moderator*innen haben auf diese Entscheidung keinen Einfluss.

4. Die Gewinne werden den Gewinner*innen von Dritten (Sparda-Bank Hessen eG), nicht vom Hessischen Rundfunk bereitgestellt. Der Hessische Rundfunk übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Gewinns, insbesondere nicht auf Schadensersatz oder hinsichtlich sonstiger Ansprüche wegen Rechts- oder Sachmängeln.

5. Der Gewinn ist nur gültig, wenn hr3 Strategie & Entwicklung diese von dem/der Gewinner*in unterschriebenen Allgemeinen Teilnahmebedingungen vorliegen.

6. Der Gesamtbetrag wird dem/der Gewinner*in auf einmal ausgezahlt. Eine Übertragung des Gewinns auf eine andere Person ist nicht möglich.

7. Eine nur vermittelte Teilnahme am Gewinnspiel unter Einsatz von Internet-Gewinnspiel- Suchmaschinen ist ausgeschlossen. Da diese die Plattform des Hessischen Rundfunks stark behindern, behält sich der Hessische Rundfunk die Möglichkeit einer Sperre gegen solche Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen vor.

8. Wurde der/die Gewinner*in auf dem Wege eines Online-Votings ermittelt, ist der Gewinn ungültig, sofern sich später herausstellt, dass das Ergebnis des Votings auf einer Manipulation des Voting-Verfahrens beruht.

9. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen einverstanden, dass der hr die von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke und für die Dauer der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet. Der hr wird diese Daten vertraulich behandeln und nicht unberechtigt an Dritte weitergeben oder für Werbezecke nutzen. In diesem Gewinnspiel werden die Daten und die Bankverbindung der Gewinner*innen an den Gewinnstifter Sparda-Bank Hessen eG zur Abwicklung des Gewinns weitergegeben.

Die Einwilligung zu der vorstehenden Datenverarbeitung kann jederzeit durch die Teilnehmer*innen widerrufen werden. Sie können außerdem die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten verlangen. Darüber hinaus steht ihnen das Recht auf Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des hr, die unter https://www.hr.de/datenschutz/index.html eingesehen werden können. Darin enthalten sind sämtliche Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Den/die Datenschutzbeauftragten des hr erreichen die Teilnehmer*innen unter datenschutz@hr.de.

10. Der Hessische Rundfunk verpflichtet sich, im Hinblick auf die gespeicherten Daten aller Teilnehmer*innen die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

11. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen können in den Online-Angeboten, in Print, im Fernsehen und Hörfunk mit Bild und Ton – jeweils mit vollem Namen und Wohnort – veröffentlicht werden. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen erklären sich damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton- und Bildmaterial im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet, ausgestrahlt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Der hr ist berechtigt, die ihm übertragenen Rechte ganz oder teilweise zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel auch auf Dritte (insbesondere andere Medienunternehmen) zu übertragen.

12. Mitarbeitende des Hessischen Rundfunks, deren Angehörige, die am Gewinnspiel beteiligten Preisspender*innen und deren jeweilige Angehörige sowie alle mit der Durchführung der Aktion beschäftigten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Angehörige in diesem Sinne sind Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Eltern, Kinder und Enkelkinder des/der Mitarbeiter*in bzw. der vorgenannten Partner*innen, Geschwister des/der Mitarbeiter*in bzw. der vorgenannten Partner*innen und Ehegatten, Kinder und Eltern der Geschwister.

13. hr3 Strategie & Entwicklung behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern.

14. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.