Der hr3 Vereinssommer Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die folgenden Teilnahmebedingungen für die Programmaktion "Der hr3 Vereinssommer" ab dem 12.05.2025 akzeptiert:

1. Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

2. Es sind ausschließlich Hörer*innen teilnahmeberechtigt, die Mitglied eines eingetragenen Vereins sind. Diese müssen eingetragene Vereine (e.V.) aus Hessen sein, d.h. Vereine, die im Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen sind. Bewerbungen aus mehreren Sparten eines Vereins sind möglich. Gewinnen kann jeder Verein aber nur einmal.

3. Spielgestaltung:

Alle interessierten Hörer*innen melden sich und zwei weitere Vereinsfreund*innen als Vertreter*innen ihres Vereins über das Teilnahmeformular auf www.hr3.de für die Aktion „Der hr3 Vereinssommer“ an. Im Teilnahmeformular informieren die Teilnehmer*innen über ihren Verein und beschreiben, welche Herzensangelegenheit mit dem Gewinn finanziert werden soll. Sobald die Moderator*innen“ eine/n Teilnehmer*in aus dem Studio heraus anrufen und diese/r nach spätestens dreimaligem Ertönen des Ruftons ans Telefon geht, gewinnt diese/r 500 Euro. Gehen innerhalb zwei weiterer aus dem Studio heraus getätigter Anrufe auch die anderen beiden Vertreter*innen des Vereins ans Telefon, können nochmals jeweils 250 Euro - insgesamt also 1.000 Euro - gewonnen werden.

Die Teilnehmer*innen werden von einer hr3-Jury anhand redaktioneller Parameter ermittelt. Die Moderator*innen haben auf diese Entscheidung keinen Einfluss.

4. Der Gewinn beinhaltet

  • einen Geldbetrag in Höhe von max. 1.000 Euro für die Vereinskasse der Gewinner*innen

5. Der Gewinn (max.1.000 Euro) wird dem/der Gewinnenden von der Deutschen Fernsehlotterie gGmbH (Axel-Springer-Platz 3, 20355 Hamburg) zur Verfügung gestellt, nicht vom Hessischen Rundfunk. Der oder die Gewinnende gewinnt nicht für sich persönlich, sondern als Vertreter*in des Vereins, für den er/sie beim Gewinnspiel angetreten ist.

6. Alle interessierten Hörer*innen, die sich und zwei weitere Vereinsfreund*innen als Vertreter*innen ihres Vereins anmelden, versichern, dass sie die Erlaubnis haben, für ihren Verein anzutreten und die Daten der beiden Vereinsfreund*innen bei der Registrierung an hr3 zu übermitteln.

7. Der Gewinn ist nur gültig, wenn hr3 Strategie & Entwicklung diese von dem/der Gewinner*in unterschriebenen Teilnahmebedingungen vorliegen.

8. Der Gewinn ist ungültig, wenn der/die Gewinner*in falsche Angabe über seine/Ihre persönlichen Angaben und Daten sowie über seine/ihre Geschichte gemacht hat.

9. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung in Sachwerten des Gewinns sowie die Übertragung des Gewinns auf eine andere Person oder einen anderen Verein sind nicht möglich.

10. Eine nur vermittelte Teilnahme am Gewinnspiel unter Einsatz von Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen ist ausgeschlossen. Da diese die Plattform des Hessischen Rundfunks stark behindern, behält sich der Hessische Rundfunk die Möglichkeit einer Sperre gegen solche Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen vor.  

11. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen einverstanden, dass der hr die von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie ihre Bankverbindung zum Zwecke und für die Dauer der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet. Der hr wird diese Daten vertraulich behandeln und nicht unberechtigt an Dritte weitergeben oder für Werbezecke nutzen. In diesem Gewinnspiel werden die Daten der Gewinner*innen an die Deutsche Fernsehlotterie zur Abwicklung des Gewinns weitergegeben.

Die Einwilligung zu der vorstehenden Datenverarbeitung kann jederzeit durch die Teilnehmer*innen widerrufen werden. Sie können außerdem die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten verlangen. Darüber hinaus steht ihnen das Recht auf Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des hr, die unter https://www.hr.de/datenschutz/index.html eingesehen werden können. Darin enthalten sind sämtliche Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Den/die Datenschutzbeauftragten des hr erreichen die Teilnehmer*innen unter datenschutz@hr.de.

12. Der Hessische Rundfunk verpflichtet sich, im Hinblick auf die gespeicherten Daten aller Teilnehmer*innen die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

13. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen können in den Online-Angeboten, in Print, im Fernsehen und Hörfunk mit Bild und Ton –jeweils mit vollem Namen und Wohnort – veröffentlicht werden. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen erklären sich damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton- und Bildmaterial im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet, ausgestrahlt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Der hr ist berechtigt, die ihm übertragenen Rechte ganz oder teilweise zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel auch auf Dritte (insbesondere andere Medienunternehmen oder den Gewinnstifter Deutsche Fernsehlotterie) zu übertragen. Der Gewinnstifter kann die Aufnahmen insbesondere auch auf den eigenen Onlineangeboten und in eigenen Printpublikationen veröffentlichen.

14. Mit der Einsendung von Foto-, Audio- und Videodateien und ggf. zugehörigem Text (im Folgenden „Material“ genannt), stimmen die Teilnehmer*innen ausdrücklich einer unentgeltlichen Nutzung für alle Verwertungszwecke des Rundfunks, des Films und der audiovisuellen Nutzung zeitlich und räumlich unbeschränkt, insbesondere im Internetangebot sowie im Fernseh- oder Radioangebot des Hessischen Rundfunks (hr) zu und räumen dem hr die dazu erforderlichen Nutzungsrechte ein. Sie sind daher einverstanden, dass Material auch in jedweder technischen Form auf Abruf übermittelt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf, insbesondere on demand im Internetangebot des hr, in der ARD-Mediathek, in den mit Senderkennung des hr bespielten Drittplattformen (beispielsweise hr-YouTube-Channels) sowie in ausgewählten sozialen Medien.

Steht den Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit ihrem Material ein Urheberrecht oder sonstiges Recht zu, so räumen sie dem hr insoweit für Zwecke des Rundfunks, des Films und der audiovisuellen Nutzung zeitlich und räumlich unbeschränkt die nicht exklusiven Nutzungsrechte ein.

Der hr ist berechtigt, die ihm gewährten Rechte ganz oder zum Teil auf Dritte zu übertragen oder Dritten Nutzungsrechte zu bewilligen und einzuräumen.

Die Teilnehmer*innen garantieren, dass keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden und alle gezeigten Personen mit den Aufnahmen und deren Nutzung gemäß diesen Bedingungen einverstanden sind, sofern dies gesetzlich erforderlich ist. Das Material darf nicht gegen Gesetze verstoßen. Soweit auf dem Material minderjährige Personen (unter 18 Jahren) abgebildet sind, benötigen sie das Einverständnis von deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Die Teilnehmer*innen garantieren, Inhaber*in sämtlicher für die vorgenannten Nutzungen erforderlichen Rechte am Material zu sein/oder über diese Rechte verfügen zu können und dass durch diese Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie versichern, dass die dem hr zugestandenen Rechte nicht mit dem Recht eines Dritten belastet sind und kein Dritter mit ihrer Wahrnehmung beauftragt ist. Achtung: Minderjährige benötigen zur Einsendung von Foto-, Audio- oder Videodateien das Einverständnis ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, den hr und alle, die Rechte von ihm herleiten, von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit ihren Verpflichtungen oder Gewährleistungen geltend gemacht werden sowie von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

Der hr behält sich die Entscheidung über eine Veröffentlichung grundsätzlich vor. Das von den Teilnehmer*innen eingesandte Material kann jederzeit durch die Redaktion bearbeitet, z.B. geteilt, verändert, zur Herstellung eines Filmwerkes oder Audiobeitrages genutzt, gespeichert, archiviert oder ggf. gelöscht werden.

Der hr ist nicht zur Nutzung des eingesandten Materials verpflichtet. Der hr ist berechtigt, jede Veröffentlichung mit dem Namen des/der entsprechenden Teilnehmer*in zu versehen. Anonym eingesandtes Material wird grundsätzlich nicht veröffentlicht. Bitte senden Sie keine gewaltverherrlichenden, pornografischen, rassistischen oder andere strafbaren oder werblichen Inhalte ein.

Für das Material übernimmt der hr keine Haftung. Im eingesandten Material enthaltene Meinungsäußerungen spiegeln nicht die Meinung des hr wider.

15.   Mitarbeiter*innen des Hessischen Rundfunks, deren Angehörige, die am Gewinnspiel beteiligten Preisstifter*innen und deren jeweilige Angehörige sowie alle mit der Durchführung der Aktion beschäftigten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Angehörige in diesem Sinne sind Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Eltern, Kinder und Enkelkinder des/der Mitarbeiters*in bzw. der vorgenannten Partner*innen, Geschwister des/der Mitarbeiters*in bzw. der vorgenannten Partner*innen und Ehegatten, Kinder und Eltern der Geschwister.

16. Des Weiteren sind Personen von der Teilnahme an diesem Gewinnspiel ausgeschlossen, soweit sie zuvor bereits einmal bei diesem Gewinnspiel gewonnen haben.

17. hr3 Strategie & Entwicklung behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern.

18. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Quelle: hr3