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Barrierefreiheit 

Die baulichen Gegebenheiten des Geländes ermöglichen leider keine durchweg barrierefreie Gestaltung der Veranstaltung. Der Veranstalter ist bemüht, eine Barrierefreiheit für körperlich eingeschränkte Personen so weit wie möglich zu realisieren. 

Bild- und Tonaufzeichnungen 

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigen alle Besucherinnen und Besucher unwiderruflich ein in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien, insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern, sowie der digitalen Verbreitung, z. B. über das Internet sowie insbesondere in den sozialen Medien.

Fahrräder und Elektroroller 

Aus Sicherheitsgründen ist das Abstellen und Fahren von Fahrrädern und Elektrorollern auf der gesamten Veranstaltungsfläche verboten. 

Fundsachen 

Verlorene Gegenstände werden während der laufenden Veranstaltung durch die Sicherheitskräfte aufbewahrt und können dort in Empfang genommen werden. Nach der Veranstaltung werden die Gegenstände an das Fundbüro der Stadt Darmstadt übergeben. 

Gehörschutz 

Im Rahmen der Veranstaltung kann es zu erhöhten Lautstärken kommen. Schützt eure Ohren! Gehörschutz ist bei den Sicherheitskräften erhältlich. 

Getränke 

Das Mitbringen von Getränken in Glasflaschen, Dosen oder Thermoskannen ist nicht erlaubt. Ausnahme: Getränke und Lebensmittel für Kleinkinder und Babys. Nicht-alkoholische Getränke in Tetrapaks oder Plastikflaschen bis 0,5l können mitgebracht werden. Auf dem Stadiongelände wird es ein umfangreiches gastronomisches Angebot geben.

Hausrecht und Sicherheitsdienst

Während der gesamten Veranstaltungsdauer liegt das Hausrecht im Stadiongelände beim Veranstalter und seinen beauftragten Dritten. Entsprechend ist den Weisungen des Veranstalters bzw. seines Sicherheits- oder Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten.

Jugendschutz 

Im gesamten Veranstaltungsraum gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG) zum Schutze von Kindern und Jugendlichen (Minderjährige) in der Öffentlichkeit. 

Stolpergefahr 

Das Gelände im Umfeld der Stadiontribünen ist teilweise uneben. Es besteht Stolpergefahr. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. 

 Stroboskoplicht 

Im Rahmen der Veranstaltung werden Stroboskopeffekte verwendet. Bei bestimmten Blitzfrequenzen können unter Umständen epileptische Anfälle ausgelöst werden. Epileptiker oder Epilepsie-gefährdete Personen sollten sich von den Bühnenbereichen fernhalten.

Tiere 

Auf dem Stadiongelände ist das Mitführen und Mitbringen von Tieren jeglicher Art und Größe unzulässig. Ausnahme: Blindenführhunde. 

Umwelt 

Bitte haltet das Gelände sauber und nutzt die bereitgestellten Abfallbehälter! 

Verbotene Gegenstände 

Waffen / Messer jeglicher Art, Flaschen jeder Größe, insbesondere Glasflaschen, Pyrotechnik, Wurfgeschosse, Dosen / Spraydosen, sperrige Gegenstände wie Leitern, Stühle, Fahnenstangen etc., Tiere, Speisen und Getränke, Taschen und Rucksäcke größer als DIN A4 sind auf dem Gelände verboten.

Verlorene Kinder 

Sollte euer Kind verloren gehen, meldet euch bei den Sicherheitskräften vor Ort. Sollte ein Kind seine Eltern suchen, bringt es bitte zu einem Sanitäts- oder Sicherheitsmitarbeiter.

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