Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die folgenden Teilnahmebedingungen für die Programmaktion "hr3 Einmal im Leben…" ab dem 18.12.2023 akzeptiert:

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1. Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

2. Spielgestaltung:

Alle interessierten Hörer*innen melden sich über das Teilnahmeformular auf www.hr3.de für die Aktion "hr3 Einmal im Leben…" an und beschreiben hier, was ihr größter Traum ist bzw. was sie einmal in ihrem Leben erleben möchten. Sobald die Moderator*innen der "hr3 Morningshow" eine/n Teilnehmer*in aus dem Studio heraus anrufen und den Gewinn am Telefon verkünden, gewinnt diese/r.

Die Teilnehmer*innen werden von einer hr3-Jury anhand redaktioneller Parameter ermittelt. Die Moderator*innen haben auf diese Entscheidung keinen Einfluss.

3. Im Verlauf der Aktion werden verschiedene Lebensträume erfüllt. Diese können unterschiedlichster Art sein, wie z.B. Sachpreise, Dienstleistungen, Events oder Reisen.

Aus diesem Grund erhält der/die jeweilige Gewinner*in von hr3 gesonderte Teilnahmebedingungen mit einer detaillierten, sich auf den entsprechenden Gewinn beziehenden Gewinnbeschreibung; diese Teilnahmebedingungen sind mit Unterschrift zu akzeptieren. Der Gewinn ist nur gültig, wenn hr3 Strategie & Entwicklung diese von dem/der Gewinner*in unterschriebenen Teilnahmebedingungen vorliegen.

4. Die Gewinner*innen verpflichten sich, bis zur Nennung des Gewinns „on air“ keine Informationen über den Gewinn sowie die Tatsache, dass sie gewonnen haben, an Dritte weiterzugeben, insbesondere öffentlich bekannt zu machen (z.B. durch Postings in sozialen Netzwerken). Bei einem Verstoß gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung verpflichtet sich der/die Gewinner*in, etwaig entstehende Schäden zu ersetzen

5. Die "Träume" werden den Gewinner*innen von Dritten (diversen Preisspendern), nicht vom Hessischen Rundfunk bereitgestellt.

Der Hessische Rundfunk übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des jeweiligen Gewinns, insbesondere nicht auf Schadensersatz oder hinsichtlich sonstiger Ansprüche wegen Rechts- oder Sachmängeln.

5.a) Im Fall des Gewinns einer Reise ist der Hessische Rundfunk nicht Reiseveranstalter oder Reisevermittler. Der Hessische Rundfunk übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Gewinns und haftet den Gewinner*innen und deren Begleitungen nicht auf Erfüllung sowie für mögliche Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch die Teilnahme an der Reise entstehen können, sowie für etwaige Reisemängel. Die Gewinner*innen und deren Begleitungen nehmen an den Reisen auf eigene Gefahr teil.

6. Sollte es sich bei dem Gewinn um eine Reise handeln, gilt zudem:

Der/die Gewinner/-in und seine/ihre Begleitperson müssen sicherstellen, dass sie (sofern für das Reiseziel erforderlich) über einen noch für mindestens sechs Monate gültigen Reisepass (ab Reisebeginn) verfügen und – falls notwendig (nicht-EU-Bürger*in) – ein gültiges Visum besitzen. Sollte ein Visum erforderlich sein, so ist dies selbst und auf eigene Kosten zu besorgen. Der/die Gewinner*in und seine/ihre eventuelle Begleitperson sind für ihre Reiseversicherung und Eintrittsformalitäten selbst verantwortlich. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auf eigene Kosten ist zu empfehlen.

Der/die Gewinner/-innen können ihren Gewinn nur im vorgegebenen Reisezeitraum in Anspruch nehmen (Reiseantritt und –rückkehr). Der Gewinn kann zu keiner anderen Zeit eingelöst werden. Der Gewinn verfällt, wenn der/die Gewinner/-in die Reise nicht antreten kann. Sollte ein/e Gewinner*in nicht reisen können, sind eventuell anfallende Gebühren vom/von der Gewinner*in zu tragen.

7. Der Gewinn gilt in der Regel für eine Person, nämlich für den/die Gewinner*in selbst. In Ausnahmefällen, z.B. bei Reisen, sind Begleitpersonen eingeplant.

8. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung in Sachwerten des Gewinns sowie die Übertragung des Gewinns auf eine andere Person sind nicht möglich.

9. Eine nur vermittelte Teilnahme am Gewinnspiel unter Einsatz von Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen ist ausgeschlossen. Da diese die Plattform des Hessischen Rundfunks stark behindern, behält sich der Hessische Rundfunk die Möglichkeit einer Sperre gegen solche Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen vor.  

10. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen einverstanden, dass der hr die von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke und für die Dauer der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet. Der hr wird diese Daten vertraulich behandeln und nicht unberechtigt an Dritte weitergeben oder für Werbezecke nutzen. In diesem Gewinnspiel werden die Daten der Gewinner*innen an den jeweiligen  Gewinnstifter zur Abwicklung des Gewinns weitergegeben.

Die Einwilligung zu der vorstehenden Datenverarbeitung kann jederzeit durch die Teilnehmer*innen widerrufen werden. Sie können außerdem die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten verlangen. Darüber hinaus steht ihnen das Recht auf Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des hr, die unter https://www.hr.de/datenschutz/index.html eingesehen werden können. Darin enthalten sind sämtliche Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Den/die Datenschutzbeauftragten des hr erreichen die Teilnehmer*innen unter datenschutz@hr.de.

11. Der Hessische Rundfunk verpflichtet sich, im Hinblick auf die gespeicherten Daten aller Teilnehmer*innen die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

12.  Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen können in den Online-Angeboten, in Print, im Fernsehen und Hörfunk mit Bild und Ton –jeweils mit vollem Namen und Wohnort – veröffentlicht werden. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen erklären sich damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton- und Bildmaterial im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet, ausgestrahlt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Der hr ist berechtigt, die ihm übertragenen Rechte ganz oder teilweise zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel auch auf Dritte (insbesondere andere Medienunternehmen oder die Gewinnstifter) zu übertragen.

13.  Mit der Einsendung von Foto-, Audio- und Videodateien und ggf. zugehörigem Text (im Folgenden „Material“ genannt), stimmen die Teilnehmer*innen ausdrücklich einer unentgeltlichen Nutzung für alle Verwertungszwecke des Rundfunks, des Films und der audiovisuellen Nutzung zeitlich und räumlich unbeschränkt, insbesondere im Internetangebot sowie im Fernseh- oder Radioangebot des Hessischen Rundfunks (hr) zu und räumen dem hr die dazu erforderlichen Nutzungsrechte ein. Sie sind daher einverstanden, dass Material auch in jedweder technischer Form auf Abruf übermittelt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf, insbesondere on demand im Internetangebot des hr, in der ARD-Mediathek, in den mit Senderkennung des hr bespielten Drittplattformen (beispielsweise hr-YouTube-Channels) sowie in ausgewählten sozialen Medien.

Steht den Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit ihrem Material ein Urheberrecht oder sonstiges Recht zu, so räumen sie dem hr insoweit für Zwecke des Rundfunks, des Films und der audiovisuellen Nutzung zeitlich und räumlich unbeschränkt die nicht exklusiven Nutzungsrechte ein.

Der hr ist berechtigt, die ihm gewährten Rechte ganz oder zum Teil auf Dritte zu übertragen oder Dritten Nutzungsrechte zu bewilligen und einzuräumen.

Die Teilnehmer*innen garantieren, dass keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden und alle gezeigten Personen mit den Aufnahmen und deren Nutzung gemäß diesen Bedingungen einverstanden sind, sofern dies gesetzlich erforderlich ist. Das Material darf nicht gegen Gesetze verstoßen. Soweit auf dem Material minderjährige Personen (unter 18 Jahren) abgebildet sind, benötigen sie das Einverständnis von deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

Die Teilnehmer*innen garantieren, Inhaber*in sämtlicher für die vorgenannten Nutzungen erforderlichen Rechte am Material zu sein/oder über diese Rechte verfügen zu können und dass durch diese Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie versichern, dass die dem hr zugestandenen Rechte nicht mit dem Recht eines Dritten belastet sind und kein Dritter mit ihrer Wahrnehmung beauftragt ist. Achtung: Minderjährige benötigen zur Einsendung von Foto-, Audio- oder Videodateien das Einverständnis ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, den hr und alle, die Rechte von ihm herleiten, von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit ihren Verpflichtungen oder Gewährleistungen geltend gemacht werden sowie von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

Der hr behält sich die Entscheidung über eine Veröffentlichung grundsätzlich vor. Das von den Teilnehmer*innen eingesandte Material kann jederzeit durch die Redaktion bearbeitet, z.B. geteilt, verändert, zur Herstellung eines Filmwerkes oder Audiobeitrages genutzt, gespeichert, archiviert oder ggf. gelöscht werden.

Der hr ist nicht zur Nutzung des eingesandten Materials verpflichtet. Der hr ist berechtigt, jede Veröffentlichung mit dem Namen des/der entsprechenden Teilnehmer*in zu versehen. Anonym eingesandtes Material wird grundsätzlich nicht veröffentlicht. Bitte senden Sie keine gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische oder andere strafbare oder werbliche Inhalte ein.

Für das Material übernimmt der hr keine Haftung. Im eingesandten Material enthaltene Meinungsäußerungen spiegeln nicht die Meinung des hr wider.

14. Mitarbeiter*innen des Hessischen Rundfunks, deren Angehörige, die am Gewinnspiel beteiligten Preisstifter*innen und deren jeweilige Angehörige sowie alle mit der Durchführung der Aktion beschäftigten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Angehörige in diesem Sinne sind Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Eltern, Kinder und Enkelkinder des/der Mitarbeiters*in bzw. der vorgenannten Partner*innen, Geschwister des/der Mitarbeiters*in bzw. der vorgenannten Partner*innen und Ehegatten, Kinder und Eltern der Geschwister.

15. hr3 Strategie & Entwicklung behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern.

16. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Quelle: hr3